E-ID: Politiker mit Digital-Kompetenz gesucht

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E-ID: Politiker mit Digital-Kompetenz gesucht

Am 7. März stimmen wir in der Schweiz über die Vorlage zum Bundesgesetz „elektronische Identifizierungsdienste (E-ID)“ ab. In der Schweiz wohnhafte Personen sollen mit der E-ID im Internet eindeutig identifiziert werden um staatliche oder private Dienstleistungen und Produkte einfach und sicher online zu bestellen.

Der Luzerner Regierungsratsrat hat sich am Montag für das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) ausgesprochen. Damit offenbart auch der Luzerner Regierungsrat kaum Weitsicht und wenig Gespür für die digitale Transformation. Zudem schleust er damit Steuergelder in private Unternehmen.

Man muss leider feststellen, dass der digitale Raum nicht nur für viele Unternehmer, sondern auch für diverse Politiker, weiterhin fremd ist. Sie bewegen sich unbeholfen und kaum reflektiert. Natürlich muss der Kanton Luzern oder der Schweizer Staat kein IT-Unternehmen werden.

Unsere Nachbarkantone zeigen aber seit einigen Jahren immer wieder deutlich auf, dass Digital-Projekte zum Nutzen der Bevölkerung und zum Vorteil des Kantons unter seiner Federführung erfolgreich umgesetzt werden können.

Die kantonale E-ID

So hat die Stadt Zug letzte Woche ihren Einwohnerinnen und Einwohnern E-Government-Angebote auf einer neuen App zugänglich gemacht. App-Nutzer identifizieren sich dabei über das kantonale Zuglogin, mit dem man sich neben Behörden auch bei Dritten digital rechtsgültig ausweisen kann. Bereits sehr früh hat man also erkannt, dass E-Government nur konsequent betrieben werden kann, wenn man alle wichtigen Prozesse unter einem Dach hält und direkt anbietet. Der Regierungsrat des Kanton Luzern scheint diese Chance nicht zu verstehen oder zu vernachlässigen. Dies zum Nachteil der Bürger und des Standorts.

«Schliesslich ist E-Government eine Kernkompetenz jeder Behörde und keine Dienstleistungen wo private Unternehmer Einblick, geschweige denn ein Geschäftsmodell ermöglicht werden soll.»

Der Bund an der Seitenlinie

Nach langem hin- und her hat sich National- und Ständerat darauf geeinigt, dass die E-ID jedes in der Schweiz ansässige private Unternehmen, jede einzelne Gemeinde oder jeder Kanton, herausgeben darf. Der Bund wurde dabei allerdings explizit ausgeschlossen und kann höchstens dann eingreifen, wenn alle Stricke reissen. Wie er dann aus dem Stand eine Lösung präsentieren soll, bleibt ein Rätsel. Per sofort lässt sich so ein System selbstverständlich nicht aufsetzen. Es wird dann wohl bei einem „mea culpa“ des IdP bleiben. Da scheint also das Lobbying der Krankenkassen, Medien, Banken und Versicherungen offensichtlich ganze Arbeit geleistet zu haben.

Datensammlung und hohe Sicherheitsrisiken für ein Login

Nebst der Interoperabilität, welche sicherheitstechnisch höchst kritisch zu betrachten ist, dürfen involvierte Parteien oder Mitglieder eines Konsortiums (wie möglicherweise die Post, UBS, CSS, Apple, Facebook, Alibaba, Swisscom, Blick, o.ä.) Daten bis zu 6 Monate speichern und Nutzungsprofile (Art. 16 Abs 2) erstellen. Die Datenbearbeitung durch Dritte ist nach Art. 10a Datenschutzgesetz (DSG) ausdrücklich erlaubt.

«Nur der Staat als Herausgeber kann die Monetarisierung von Kundendaten verhindern.»

Glaubt man den Befürwortern, dass es sich bei der E-ID lediglich um ein Login handelt, müsste man spätestens jetzt stutzig werden.

Das Gesetz erlaubt eine Vielzahl von IdP (Identitätsprovider) und somit muss eine mehrfache Interoperabilität gewährleistet werden. Das kann nur gelöst werden, indem Daten untereinander ausgetauscht werden. Um wirtschaftliche Interessen zu bedienen hat man also einen Rahmen geschaffen, der eine enorm hohe Komplexität aufweist und per Definition mehrere Schwachstellen und somit Sicherheitsrisiken aufweist. Von den hohen Kosten ganz zu Schweigen… Mit staatlicher Hilfe entstehen nun diverse Wegelagerer.

 

 

Wegelagerer E-ID SwissSign

Kevin D. Klak

Kevin unterstützt Ihr Unternehmen im Spannungsfeld der Digitalisierung. Sei es als unabhängiger Beirat für Geschäftsleitung und Verwaltungsrat oder ad Interim in der Umsetzung von strategischen Projekten.