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Konsequenzen für Sie? iOS 14.5 Tracking wird eingeschränkt

Das neuste Betriebssystem-Update (iOS 14.5) von Apple wird das Tracking auf iPhones und iPads einschränken. Der User muss dabei zu jeder App explizit zustimmen ob er/sie getrackt werden will. Diese Tracking-Einschränkungen werden auch unter dem Namen «App Tracking Transparency» (ATT) zusammengefasst.

In der Schweiz haben wir eine sehr hohe Dichte von iPhone’s, ca. 54%. Betroffen ist dabei in erster Linie die Schweizer Werbebranche, aber damit selbstverständlich jedes Unternehmen, das Digital Marketing in einer Form betreibt.

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Presseschau: Ist Ihre Marke in Geiselhaft? Social Media im Fokus.

Die Ereignisse in jüngster Zeit haben die Social Media Plattformen in ein kritisches Licht gerückt. Viele User liken und kommentieren unbedacht. Es ist ihnen dabei nicht klar, dass sie nicht nur ihre eigene Meinung abgeben, sondern auch ihren Arbeitgeber in „Geiselhaft“ nehmen.

Unternehmensinhaber, Verwaltungsräte, Marken-Verantwortliche und die HR-Abteilung sind gleichermassen gefordert!

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Impressumspflicht

Die neue Website ist live! Gratulation!

Eine neue Bedienung, ein neues Logo oder neue Funktionen wurden in unzähligen Stunden ausgeheckt. Einige Kinderkrankheiten und Vertpper (…) wird man die nächsten Tage noch feststellen und baldmöglichst korrigieren.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum

Nebst dem Urheberrecht und dem Markenrecht wollen wir in diesem Blogbeitrag auf das Wettbewerbsrecht eingehen. Genauer gesagt auf die Impressumspflicht.

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Geschäftsbericht 2.0

Auch in diesem Jahr publizieren zahlreiche Unternehmen wie immer ihren Geschäftsbericht. Die gesetzlichen Pflichten eines Geschäftsberichtes sind eine grosse Herausforderung – die Anforderungen Ihrer Leserinnen und Leser jedoch noch viel grösser! Auch unserer Meinung nach müssen Geschäftsberichte attraktiver und moderner gestaltet werden. Schliesslich ist ein Geschäftsbericht mehr als nur eine Präsentation von Zahlen.

„Online first“ sollte der Ansatz sein. Dabei geht es nicht um ein PDF oder ePaper auf der Website in der Kategorie „Unternehmenskommunikation“. Ein PDF-Dokument entspricht schliesslich

a) weder den heutigen vielfältigen Möglichkeiten,

b) noch dem Bedürfnis der digitalen Informationsbeschaffung.

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Presseschau: E-ID Gesetz

Der Kanton Luzern hat sich zur E-ID Vorlage bis vor wenigen Wochen nicht offiziell geäussert. Die dann verkündete Unterstützung war nicht weiter erstaunlich. Ist man doch via Luzerner Kantonalbank im SwissSign Konsortium vertreten, bzw. investiert, und der CEO des Konsortiums ist im Verwaltungsrat der ewl AG. (energie wasser luzern AG).

E-Government ist unserer Meinung nach eine Kernkompetenz jeder Behörde und keine Dienstleistung wo private Unternehmer Einblick, geschweige denn ein Geschäftsmodell, ermöglicht werden soll.

Luzerner_Zeitung_E-ID_2021