PBV? PBV! – ein nutzloses Papier?
Was? Preisbekanntgabeverordnung (PBV)? … Ja, werte Damen und Herren im Handel: es gibt eine Verordnung vom SECO.
Die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) verfolgt drei grundlegende Ziele:
- Preisklarheit
- Vergleichbarkeit der Preise
- Verhinderung irreführender Preisangaben
- Kürzlich in einem Geschäft das Computerzubehör, etc. verkauft: Das Regal ist knapp befüllt. Die Waren hängen lustlos rum und offensichtlich nicht zum Verkauf. Schliesslich ist kein Preis weit und breit zu sehen.
- Shops im Internet, die ihre Produkte in Abzahlung anbieten: Kein Hinweis zum effektiven Jahreszins, geschweige denn zur effektiven Kreditvergabe.
- Bestellformulare von Ämter: keinen Hinweis auf Preise, bzw. Kostenfolge.
Woran liegts, dass diverse Unternehmen und selbst Ämter die Grundlagen im Marketing und Verkauf nicht mehr beherrschen? Der Verwaltungsrat ist in letzter Instanz verantwortlich und auch haftbar. Entsprechend muss der Verwaltungsrat dieses Wissen haben und auch im operativen Team einfordern.